Die Logopädie gehört zur medizinischen Grundversorgung, welche vom Haus- oder Facharzt verordnet wird und erfolgt in Einzel- oder Gruppentherapie. Heilmittelverordnungen (Rezepte) stellen Kinderärzte, Hausärzte, HNO-Ärzte, Kieferorthopäden, Zahnärzte, Neurologen, Allgemeinmediziner, Internisten und Phoniater/Pädaudiologen aus.
Bitte beachten Sie, dass der Therapiebeginn spätestens 28 Tage nach Ausstellung einer Verordnung erfolgen muss. Deshalb ist es sinnvoll, die Verordnung erst nach der Terminabsprache beim behandelnden Arzt abzuholen.
Sollten Sie Rückfragen zur Heilmittelverordnung haben oder Unterstützung benötigen, bin ich gerne Ihr Ansprechpartner.
Die Heilmittelverordnung ist ein Bestandteil der Logopädiebehandlung. Die Verordnung richtet sich dabei nach dem in der Heilmittel-Richtlinie festgelegten Ablauf und den im Heilmittelkatalog aufgeführten verordnungsfähigen Heilmitteln.
Der Arzt macht auf einer Heilmittelverordnung Angaben über die Diagnose und nachfolgende Leitsymptome. Außerdem steht auf der Verordnung, wie oft der Patient eine logopädische Behandlung erhält.
Gesetzliche Krankenversicherung:
Bei Kindern und Jugendlichen unter 18. Jahren übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die gesamten Behandlungskosten.
Erwachsene leisten nach den Heilmittelrichtlinien einen Eigenanteil von 10 % der Behandlungskosten zzgl. 10 Euro Verordnungsgebühr (pro Verordnung). Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch bei Erwachsenen eine Befreiung von der Zuzahlungspflicht möglich. Diesbezüglich wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.
Private Krankenversicherung:
Privatversicherte schließen bei Beginn der Therapie einen Behandlungsvertrag inklusive Honorarvereinbarung mit der Praxis ab, in dem die aktuellen Tarife festgelegt sind. Die Höhe der Erstattung richtet sich nach den individuellen Vertragsbedingungen Ihrer privaten Versicherung. Bitte informieren Sie sich vor Therapiebeginn ob und in welcher Höhe die Kosten übernommen werden.
Ihre Logopädiepraxis in Germersheim.